Finanz- und Lohnbuchhaltung
Im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung stellen wir Ihnen perfekt auf Sie zugeschnittene Lösungen bereit. Wir bieten die Erstellung der Finanzbuchhaltung an, die Kontierung der Unterlagen und die Erstellung der Lohnbuchhaltung inklusive Gehalts- und Lohnabrechnungen. Die Meldung bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern sowie bei der Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt übernehmen wir ebenfalls.
Jahresabschluss, Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres ermitteln wir für Sie das Betriebsergebnis auf Basis der Einnahme-Überschuss-Rechnung oder des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss ist ein wichtiges Instrument der externen Rechnungslegung und dient gleichzeitig einer planbaren Steuerberatung.
Jährliche Steuererklärungen
Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen sind unser Metier. Wir nehmen unseren Mandanten das Sortieren von Belegen ab und erfassen alle steuerlich erheblichen Sachverhalte, die die Basis für die Steuerfestsetzung durch das Finanzamt bilden. Alle für Sie erforderlichen Steuererklärungen wie Einkommenssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Körperschaftssteuererklärung fertigen wir professionell und fristgerecht an. Sonstige Steuererklärungen wie die Erbschaftssteuererklärungen oder Schenkungssteuererklärungen sowie die Bewertung von Grundvermögen und die Anteilsbewertung von Kapitalgesellschaften übernehmen wir ebenso zuverlässig.
Weitere Schwerpunkte unserer Kanzlei: Beratung steuerlicher und wirtschaftlicher Sachverhalte.
Das rechtzeitige Erkennen und Beeinflussen wirtschaftlicher Sachverhalte zur Nutzung steuerlicher Vorteile stellt einen wichtigen Bestandteil unserer Beratung dar. Wir bieten eine betriebswirtschaftliche Beratung zur Optimierung von Ertrags- und Kostenstrukturen und zur Unterstützung bei Finanzierungsbedarf.
Die Gründung eines Unternehmens oder einer selbstständigen Tätigkeit sollte ebenfalls gut geplant werden. Unsere steuerliche Beratung unterstützt bei der Erstellung von Ertrags-, Liquiditäts- und Investitionsplänen und ebenso bei der Abgabe der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zum Antrag auf Existenzgründungszuschuss.
Mandanten können uns ebenso bei der Abwicklung von Unternehmensveränderungen vertrauen. Bei Verkauf von Unternehmen/Unternehmensteilen sowie Privatvermögen unterstützen wir bei der Gestaltung zur optimalen Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten.
Wir sind ebenso für unsere Mandanten da, wenn sie Begleitung und Beratung von Prüfungen der Finanzverwaltung, von Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften etc. benötigen.
Um die Steuergesetze optimal für Sie zu nutzen und Gestaltungsmaßnahmen durchzusetzen, legen wir wenn notwendig sowohl beim Finanzamt außergerichtliche Rechtsbehelfe und bei den Finanzgerichten gerichtliche Rechtsbehelfe ein. Unser Ziel: Ihnen soll Recht widerfahren.
Unser Team unterstützt Sie in allen steuerlichen Aspekten mit Fingerspitzengefühl und dem notwendigen Know-how.